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ausbildung. weiterbildung.
1.3 Jährliche Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (09.03.2026)
Zielgruppe
Elektrofachkräfte (EFK), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
Ziel
Elektrofachkräfte (EFK), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) sind durch Ihren Aufgaben- und Tätigkeitsbereich sehr häufig elektrischen Gefahren ausgesetzt. Die jährliche Anzahl an Stromunfalltoten (gemäß BG ETEM) zeigt, wie wichtig eine regelmäßige Sensibilisierung durch eine Sicherheitsunterweisung ist. Mit dieser Jahresunterweisung erfüllt der Unternehmer bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) die Forderungen der DGUV Vorschrift 1, des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) §12 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §12.
Inhalt
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Mensch, Tier und Sachen
- Stromunfälle und Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
- Betrieb von elektrischen Anlagen
Termin
- 09. März 2026 | 09:00 bis 12:00 Uhr (Anmeldeschluss: 23.02.2026)
Termin
09. März 2026 - 09:00
Dauer
0,5 Tag
Kosten
340 € pro Person
Ort
ILLA7 Dietmannsried
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